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   VGH Hessen, 24.12.1992 - 3 TH 2525/92   

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VGH Hessen, 24.12.1992 - 3 TH 2525/92 (https://dejure.org/1992,11663)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.12.1992 - 3 TH 2525/92 (https://dejure.org/1992,11663)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Dezember 1992 - 3 TH 2525/92 (https://dejure.org/1992,11663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Naturschutzrechtliche Gefahrenabwehr - keine Vorgreiflichkeit des Landschaftsschutzrechts; zum Feuchtgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.12.1992 - 3 TH 2525/92
    Zum auf Seite 9 dieses Beschlusses angesprochenen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gilt diese Bezugnahme mit der Maßgabe, daß Art. 3 Abs. 1 GG nicht in erster Linie (nur) im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu beachten ist, sondern gemäß Artikel 1 Abs. 3 GG auch im Bereich der gebundenen Eingriffsverwaltung unmittelbar gilt und das einfachgesetzliche Einschreitgebot des § 8 Abs. 2 HENatG überlagert (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - ESVGH 35 S. 287).Allerdings ist es zutreffend, daß die Antragsteller nichts substantiiert dafür dargetan haben, daß sich wasserrechtlich und naturschutzrechtlich ebenfalls ungenehmigte Teiche in der näheren Umgebung befinden und die zuständigen Behörden dagegen nicht vorgegangen sind.
  • VGH Hessen, 25.06.1982 - IV OE 27/80
    Auszug aus VGH Hessen, 24.12.1992 - 3 TH 2525/92
    Bei alledem ist zu berücksichtigen, daß den Regelungen der §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 23 Abs. 1 HENatG zum Schutz besonderer Lebensräume eine konservierende Zielsetzung eignet, die vorgefundenen Lebensräume in ihrer besonderen Eigenart und Eigentümlichkeit zur Förderung ihrer vielfältigen günstigen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu schützen und zu erhalten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25.06.1982 - IV OE 27/80 - BauR 1983, 135; Urteil vom 08.05.1985 - 3 OE 63/83 - ESVGH 35 S. 212).
  • VGH Hessen, 08.05.1985 - 3 OE 63/83
    Auszug aus VGH Hessen, 24.12.1992 - 3 TH 2525/92
    Bei alledem ist zu berücksichtigen, daß den Regelungen der §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 23 Abs. 1 HENatG zum Schutz besonderer Lebensräume eine konservierende Zielsetzung eignet, die vorgefundenen Lebensräume in ihrer besonderen Eigenart und Eigentümlichkeit zur Förderung ihrer vielfältigen günstigen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu schützen und zu erhalten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 25.06.1982 - IV OE 27/80 - BauR 1983, 135; Urteil vom 08.05.1985 - 3 OE 63/83 - ESVGH 35 S. 212).
  • VGH Hessen, 29.11.1995 - 3 TG 3273/95

    Sofortige Vollziehung eines Nutzungsverbotes im Falle eines formell illegalen

    Bei einer anderen Auslegung würde das Naturschutzrecht, das ohne die Einräumung eines behördlichen Ermessens zeitnah und wirksam den Erlaß von Nutzungsverboten fordert, wegen möglicher Auslegungs- und Kompetenzstreitigkeiten eher zu weniger als zu mehr Naturschutz führen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 24.12.1992 - 3 TH 2525/92 - NuR 1993, 333).
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